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Rechtsschutzversicherung - Infos und Tipps

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Wer ist versichert?
Wofür ist man versichert?
Welche Leistungen sind versichert?
Wann und wo ist man versichert ?


Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Vor einem Rechtsstreit ist niemand sicher. Immer häufiger werden Streitigkeiten zweier Parteien vor Gericht ausgetragen. Jährlich kommt es zu 150.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen, 250.000 Streitfällen um Wohnungsmietverträge und fast 500.000 Prozessen vor Arbeitsgerichten.
Verliert man einen Prozess muss man sämtliche Kosten des Prozessgegners und die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen.

Die Rechtschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen ohne finanzielle Risiken vertreten können.

Die Versicherung zahlt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten für Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Kosten die dem Prozessgegner zu erstatten sind.


Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Ihren privaten als auch beruflichen Bereich, sowie für Ihren ehelichen oder im Vertrag genannten, nicht ehelichen Lebenspartner.

Mitversichert sind minderjährige und unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz besteht jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem Kinder eine auf längere Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür leistungsbezogenes Entgelt beziehen.


Wofür ist man versichert?

Mit einem Rechtsstreit sind oftmals hohe Kosten verbunden. Deshalb würde man oftmals auf die Durchsetzung der eigenen Rechte verzichten, sei es wegen Geldmangels oder wegen des zu großen finanziellen Risikos.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Durchsetzung der eigenen Rechte.


Welche Leistungen sind versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst:

- Schadensersatz-Rechtsschutz:
Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung. Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

- Arbeits-Rechtsschutz:
Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu Ihrem Recht. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

- Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:
Hierbei handelt  es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für die Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht.

- Straf-Rechtsschutz:
Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine strafrechtliche Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht aber kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten allerdings nur begrenzt.
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen jeder Art. Das sind: Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und
Zahlungserleichterungsverfahren, soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder -buße unter 250,- € bestraft wurde.

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird, dass sie als Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten zu erstatten. Dies betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.

- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt oder Vormundschaft.
Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.
Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.


Wann und wo ist man versichert ?

Der Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr. Nach den Versicherungsbedingungen „ARB 94“ (Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, Abweichungen bei einzelnen Gesellschaften sind möglich) besteht weltweiter Versicherungsschutz, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein europäischer Gerichtsstand gewählt wird.


Diese Informationen sind ohne Gewähr! Sie ersetzen keine Beratung! Bitte in den jeweiligen Bedingungen genau nachlesen!

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